Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich prinzipiell auf eine Lockerung der geplanten neuen Frühpensionsregeln verständigt. Nach Plänen der Föderalregierung sollen Frührentner und ältere Arbeitslose dem Arbeitsmarkt bis zum Alter von 65 Jahren zur Verfügung stehen.
Die Sozialpartner schlagen nun vor, dass diese Menschen nicht verpflichtet werden können, aktiv nach einem neuen Job zu suchen. Auch sollen sie eine neue Arbeitsstelle nur dann annehmen müssen, wenn sie ihrem Profil entspricht. Für Menschen, die jahrelang körperlich schwer gearbeitet haben, soll die Altersgrenze für die Verfügbarkeit herabgesetzt werden.
Den Kompromissvorschlag wollen Gewerkschaften und Arbeitgeber jetzt der Regierungskoalition vorlegen.
vrt/jp - Foto: Thierry Roge (belga)