Wie die Tageszeitungen "De Standaard" und "Het Nieuwsblad" schreiben, könnte dieser Urteilsspruch auch Folgen für andere ÖSHZ des Landes haben. Zehn Öllieferanten hatten gegen das ÖSHZ von Zottegem geklagt, und in erster Instanz hatte das Gericht der Einrichtung Recht gegeben. Sie hatte sich für Sammelbestellungen entschieden, um den gestiegenen Heizölpreisen entgegen zu wirken. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Appellationshof jetzt, die Einrichtung habe das Gleichheitsprinzip missachtet und nicht allen Lieferanten die Möglichkeit gegeben, ihre Angebote einzureichen. Der Präsident des ÖSHZ bedauerte, dass das Gericht nicht die Argumente der Verbraucher berücksichtigt habe.
belga/cd