In allen belgischen Unternehmen gilt ab heute das neue Gesetz zur Vorbeugung gegen psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz. Das Gesetz nennt jetzt auch ausdrücklich Stress und Burn-Out-Erkrankungen als psychosoziale Risiken. Bisher wurden bereits Gewalt, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als psychosoziale Risiken anerkannt.
Arbeitgeber sind jetzt dazu verpflichtet, ein internes Verfahren zu entwickeln, das bei Beschwerden über psychosoziale Risiken angewendet wird. Vorgeschrieben sind außerdem die Benennung eines Vorsorgebeauftragten sowie einer Vertrauensperson für psychosoziale Aspekte.
Das Gesetz ist bereits seit Sepember 2014 in Kraft, doch wurde den Arbeitgebern eine Übergangsfrist bis Ende Februar eingeräumt.
vrt/rtbf/sh - Bild: How Hwee Young/AFP