Den größten Anteil schuldet die Französische Gemeinschaft mit 170 Millionen Euro. Es handelt sich dabei um Erbschaftssteuern aus der Zeit vor 1989. Ein Arbeitsgericht hatte vor fünf Jahren geurteilt, die französische Gemeinschaft sei nicht zu der Zahlung verpflichtet. Die Sozialversicherungskasse ging dagegen in Berufung.
cd