Der Stadtrat von Charleroi hatte Ende März einstimmig beschlossen, Kopftücher und andere äußerliche religiöse Symbole in den städtischen Schulen zu untersagen. Daraufhin hatte eine muslimische Lehrerin ein Eilverfahren angestrebt und den Staatsrat angerufen. Dieser kam jetzt zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall keine Eile geboten sei, weil die Stadt Charleroi sich nicht klar darüber geäußert hatte, wie sie reagieren werde, falls die Lehrerin das Verbot missachte.
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