Die Föderalregierung hat sich auch auf eine neue Regelung für Arbeitslose verständigt, die sich um schwer kranke Angehörige kümmern. Die Betroffenen sollen während 48 Monaten davon freigestellt werden, sich intensiv um eine Stelle zu bemühen.
Die Maßnahme gilt für Arbeitslose, die einen nahen Verwandten (bis zum zweiten Grad) betreuen, der an einer schweren Krankheit leidet oder Palliativpflege in Anspruch nimmt.
Der zuständige Minister Daniel Bacquelaine hat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, nach Lösungen im Hinblick auf Pensionsanrechte für die Betroffenen zu suchen.
Auch Arbeitnehmer und Selbständige sollen bei der Pflege von kranken Familienmitgliedern besser unterstützt werden.
belga/rtbf/est