Die Banken in der Schweiz und in Luxemburg wollen offensichtlich ausmisten. Zu groß sei inzwischen die Gefahr, international gebrandmarkt zu werden als Geldwaschmaschine oder sicherer Hafen für Schwarzgeld. Hintergrund ist, dass die Schweiz und Luxemburg unter internationalem Druck immer mehr Abkommen zum Austausch von Kontodaten unterzeichnen müssen.
Und diesem Großreinemachen fallen offensichtlich auch viele Belgier zum Opfer, wie De Standaard berichtet. Seit einigen Monaten schon würden Bankkunden unter Druck gesetzt, um die Herkunft ihres Geldes offenzulegen beziehungsweise zu beweisen, dass sie das Geld ordnungsgemäß versteuert haben.
Da gebe es verschiedene Methoden, die mal kundenfreundlich sind, mal weniger. Manche Geldhäuser bitten ihre Kunden um ein Mandat, das es erlaubt, ihre Kontodaten an den belgischen Fiskus zu übermitteln; wer da kein ruhiges Gewissen hat, der hebt sein Geld quasi von alleine ab.
Andere Banken sind da energischer: Der Kunde wird aufgefordert, den Beweis zu erbringen, dass er sein Geld ordnungsgemäß versteuert hat. Tut er das nicht, dann wird er freundlich eingeladen, sein Konto aufzulösen. Missachtet der Kunde auch diese Ermahnung, dann sei es schon vorgekommen, dass die Konten eingefroren worden sind, schreibt De Standaard.
Was ist da los?
Nun, seit 2009 hätten sich die Zeiten doch spürbar geändert, sagt Michel Maus, ein renommierte Steuerexperte. 2009 habe die OECD zum ersten Mal ihre –wie es damals hieß- grauen und schwarzen Listen von Steuerparadiesen veröffentlicht. Und seither werde ein erheblicher Druck auf die betreffenden Länder ausgeübt, um ihre Bankgeheimnis zu lockern und den Datenaustausch mit ausländischen Steuerbehörden zu akzeptieren.
Heißt also: die schweizerischen und luxemburgischen Hintertürchen, die sind so gut wie zu. Und das dürfte denn auch die wichtigste Erklärung sein für eine Meldung, die am Dienstag durch die Medien geisterte. Da hieß es, dass nach wie vor Steuersünder beim belgischen Fiskus anklopfen, um ihr Schwarzgeld zu regularisieren. Dabei gibt es doch eigentlich gar keine Amnestie-Regelung mehr. Die letzte dieser Maßnahmen ist letztes Jahr ausgelaufen. Das heiße aber nichts, sagte Finanzminister Johan Van Overtveldt in der VRT. Der Fiskus sei verpflichtet, auf solche spontanen Selbstanzeigen einzugehen.
Wäre ja auch komisch, wenn der Fiskus auf Einnahmen verzichten würde. Das Problem ist ein anderes: Bislang gab es keine einheitliche Regelung; je nach Steueramt kam der geständige Steuersünder mal besser oder mal schlechter weg. Das bestätigt auch der Steuerexperte Michel Maus: Seit dem Ende der Steueramnestie-Regelungen 2014 herrschte so etwas wie "free-style".
Finanzminister Johan Van Overtveldt versprach schon am Dienstag, dass schnellstmöglich einheitliche Regeln eingeführt werden, eben um zu vermeiden, dass Steueranwälte auf Shopping-Tour gehen, um den besten Deal für ihre Kunden rauszuschlagen.
Eine Nachfrage gibt es jedenfalls spätestens seit dem Großreinemachen in der Schweiz und in Luxemburg. Wer noch Schwarzgeld irgendwo bunkert, der habe jedenfalls nicht mehr allzu viele Möglichkeiten, sagt auch Michel Maus. Ein Konto gleichwo sei da wohl Option mehr. Im Grunde blieben da nur noch die alten Klassiker: der private Safe oder unter der Matratze.
Illustrationsbild: Kerim Okten (epa)