2 Kommentare

  1. Die steuerrechtlichen Sonderregeln in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und in GB existieren im Prinzip seit der Gründung der EU und zum Teil auch schon vorher.
    Der Finanzplatz Londoner City verdankt seine Größe ausschließlich der Tatsache, dass GB die Einkommensteuer für Ausländer abgeschafft hat.
    Auch Lux wirbt als Verschiebebahnhof für Gewinne von Kapitalgesellschaften auch wenn diese dort auf ihre Art „korrekt rechtlich“ versteuert werden.
    Nun was der „ Kleine“ kann , kann der große belgischen Bruder erst recht. Moralisch verwerflich?
    Nur sollte man aufhören den Fiskus ins falsche Licht zu rücken, den der arbeitet immer auf Anweisung. Oder?

  2. Belgische Steuergerichtigkeit ist schon an der Tatsache abzusehen, dass die Putzfrau von Albert Frère mehr Steuern zahlt als er. Und dann wollen die uns weismachen alle Belgier seien gleich... Denn Rulings sind nicht für hundsgewöhnliche Leute oder Firmen, die gelten nur für die ganz Grossen