Ein belgisches Lux-Leaks - zumindest könnte es so aussehen. Wegen mutmaßlicher Steuervorteile für multinationale Unternehmen steht Belgien im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Es stehe der Verdacht im Raum, dass der belgische Fiskus einige Konzerne gezielt bevorteilt haben soll, sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Multinationals könnten zwischen 50 und 90 Prozent des zu versteuernden Gewinns abziehen, damit würden die zu entrichtenden Steuern zum Teil erheblich reduziert. Und diese Regelung gelte eben nur für international operierende Unternehmensgruppen, nicht für alleinstehende Firmen und auch nicht für belgische.
Belgien argumentiert, dass man damit eine Doppelbesteuerung vermeiden will: Man erlaubt es, dass Multinationals Teile der besteuerbaren Beträge abziehen, davon ausgehend, dass sie den Rest in anderen Ländern versteuern.
Dafür gebe es aber keinen Beweis, sagte die dänische EU-Kommissarin. Und weil die Regelung nur für bestimmte Unternehmensgruppen gelte, bestehe die Gefahr, dass damit der Wettbewerb verzerrt werde. Die EU will diesem Verdacht nachgehen und leitete ein Prüfverfahren ein.
Auch interne Kritik am Fiskus
Die belgischen Steuerbehörden sind am Dienstag gleich doppelt unter Beschuss geraten. "Der Fiskus organisiert im Alleingang eine Steueramnestie", schreibt die Zeitung De Standaard in ihrer Dienstagsausgabe. Die Steueramnestie gehört aber eigentlich der Vergangenheit an. In den letzten Jahren hatten die Vorgängerregierungen mehrmals die Möglichkeit gegeben, Schwarzgeld zu "regularisieren". Die letzte Maßnahme dieser Art lief vor zwei Jahren aus.
Doch was stellt man fest? In der Praxis wird weiter eine faktische Steueramnestie praktiziert, berichtet De Standaard. Steuerhinterzieher, die es mit der Angst bekommen, gehen mit ihrem Anwalt zum Fiskus und versuchen, einen Deal auszuhandeln. Ob das gelingt, und zu welchen Konditionen, hängt ausschließlich vom jeweiligen Steuerprüfer ab.
Finanzminister Johan Van Overtveldt musste am Dienstag im VRT-Interview einräumen, dass es beim Fiskus keine einheitlichen Regeln gibt, und versprach, diese schnellstmöglich einzuführen.
Bild: Bernal Revert (afp)
Die steuerrechtlichen Sonderregeln in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und in GB existieren im Prinzip seit der Gründung der EU und zum Teil auch schon vorher.
Der Finanzplatz Londoner City verdankt seine Größe ausschließlich der Tatsache, dass GB die Einkommensteuer für Ausländer abgeschafft hat.
Auch Lux wirbt als Verschiebebahnhof für Gewinne von Kapitalgesellschaften auch wenn diese dort auf ihre Art „korrekt rechtlich“ versteuert werden.
Nun was der „ Kleine“ kann , kann der große belgischen Bruder erst recht. Moralisch verwerflich?
Nur sollte man aufhören den Fiskus ins falsche Licht zu rücken, den der arbeitet immer auf Anweisung. Oder?
Belgische Steuergerichtigkeit ist schon an der Tatsache abzusehen, dass die Putzfrau von Albert Frère mehr Steuern zahlt als er. Und dann wollen die uns weismachen alle Belgier seien gleich... Denn Rulings sind nicht für hundsgewöhnliche Leute oder Firmen, die gelten nur für die ganz Grossen