Belgien ist erneut vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der unangepassten Internierung von Straffälligen verurteilt worden.
Acht Betroffene hatten in Straßburg geklagt, weil sie in einem normalen Gefängnis ohne psychiatrische Hilfe einsitzen. Bei ihnen handelt es sich um Menschen, die aufgrund ihres Geisteszustandes laut Gerichtsurteil in einer Psychiatrie und nicht in einer Haftanstalt untergebracht werden sollten.
Es ist bereits das 22. Mal, dass der belgische Staat wegen der Missachtung dieses Rechtes verurteilt wird. Jedem der Kläger wurde eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen.
vrt/mh - Illustrationsbild: Anthony Dehez/BELGA