Der Winterschlussverkauf ist seit Samstag offiziell vorbei, und doch können Kunden in vielen Geschäften auch jetzt noch echte Schnäppchen machen. Zwar müssen die Ausverkaufsschilder jetzt weg, das bedeutet jedoch nicht, dass mit interessanten Angeboten Schluss ist.
Das Gesetz sieht vor, dass nur noch ein Preis ausgeschildert sein darf. Das heißt, der Erstpreis und der reduzierte Ausverkaufspreis müssen weg.
Die übrig gebliebene Ware wird jetzt im Rahmen von bestimmten Niedrigpreisaktionen angeboten. Aber der Händler darf keinen Verlust machen. Bei Verstoß drohen dem Verkäufer Strafen bis zu 150.000 Euro.
rtbf/sd - Bild: Olivier Vin (belga)