Das hat die zuständige Koordinierungsstelle nach einer erneuten Prüfung der Lage entschieden. Konkret bedeutet dies, dass eine Reihe Sondersicherheitsmaßnahmen in Kraft bleiben. Dazu gehört die erhöhte Wachsamkeit der Polizei, die Bewachung bestimmter öffentlicher Gebäude durch Soldaten und besonderer Personenschutz für bestimmte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
vrt/jp