Wer nach seiner Ausbildung nicht oder nur wenig gearbeitet hat, verliert nach drei Jahren das Anrecht auf die Arbeitslosenunterstützung. Von dieser Regelung, die die Di-Rupo-Regierung beschlossen hatte, sind in diesem Monat die Ersten betroffen. Belgienweit geht es um 23.000 Menschen.
Die Gewerkschaft ABVV fordert, dass beispielsweise Langzeitkranke davon ausgenommen werden.
vrt/okr