Dieser sieht vor, dass Antragsteller eine der Landessprachen beherrschen müssen und nachweisen können, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Eine weitere Voraussetzung, um die belgische Staatsangehörigkeit erhalten zu können, besteht darin, dass die Bewerber seit mindestens fünf Jahren in Belgien leben und im Besitz eines unbefristeten Bleiberechts sein müssen. Die belgische Nationalität kann in gewissen Fällen auch wieder aberkannt werden. Unter anderem im Fall von Verurteilungen wegen Terrorismus oder Menschenhandel sowie in Fällen, in denen eine Scheinehe nachgewiesen werden kann.
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