50 Prozent können unterdessen so genannte "PostPunkte" beispielsweise in Kaufhäusern, Zeitschriftenläden oder an Tankstellen sein. Dies steht im neuen Geschäftsführungsvertrag mit der Post, den der Ministerrat heute verabschiedet hat. Wie aus dem Vertrag, der bis 2015 gilt, weiter hervorgeht, müssen 95 Prozent der Bevölkerung im Umkreis von fünf Kilometern eine Verkaufsstelle vorfinden können. Der Geschäftsführungsvertrag sieht ferner vor, dass das Unternehmen nach der Liberalisierung der Postdienste 2011 noch mindestens acht Jahre die Postzustellung an fünf Wochentagen gewährleisten muss.
belga/mh