Der Verfassungshof hat heute den Einspruch der Stromkonzerne abgewiesen. Sie hatten gegen den belgischen Staat auf Annullierung der Steuer geklagt.
Der Föderalstaat hatte den Stromunternehmen für das Jahr 2008 einen Beitrag von 250 Millionen zu Gunsten des Staatshaushaltes vorgeschrieben, als Gegenleistung für längere Laufzeiten bei den Kernkraftwerken.
belga/pma