Vom 1. Januar an gelten schwerere Strafen bei schweren Verkehrsübertretungen. Wer innerhalb von drei Jahren zwei solcher Übertretungen begeht, gilt als Wiederholungstäter. Das hat Mobilitätsministerin Jacqueline Galant (MR) angekündigt.
Neben der Geldbuße werden in diesem Fall ein Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten, gegebenenfalls mit Bewährung für einen Teil oder Auflagen, eine neue Führerscheinprüfung und ein medizinisch-psychologischer Test verhängt. Es wird auch nicht mehr möglich sein, das Fahrverbot auf das Wochenende zu beschränken.
Die in Frage kommenden Übertretungen sind: Fahren ohne Führerschein, Fahrerflucht, überhöhte und unangepasste Geschwindigkeit, Alkohol oder Drogen am Steuer oder das Mitführen eines Radar-Detektors.
belga/vrt/rtbf/fs - Bild: Benoit Doppagne (belga)