Das Herunterladen von Musik, Apps, elektronischen Büchern, Spielen und Filmen wird im nächsten Jahr teurer. Die Mehrwertsteuer für die Inanspruchnahme der Dienste muss ab dem 1. Januar in Belgien abgeführt werden und nicht mehr im Herkunftsland des Dienstleisters.
Die Änderung ist die Folge einer europäischen Regelung, um einer zum Teil wettbewerbsverzerrenden Praxis ein Ende zu setzen. Die Dienstleister hatten dabei bislang den in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent angewendet.
Die belgischen Verbraucher müssen für Downloads demnächst 21 Prozent abführen. Über die Höhe der zusätzlichen Einnahmen für die Staatskasse liegen noch keine Angaben vor.
belga/rkr - Illustrationsbild: Alessandro Della Bella (afp)