Grund ist ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht.
Bei der Oosterweel-Verbindung handelt es sich um das letzte Teilstück des Antwerpener Rings. Ursprünglich sollte ein Viadukt gebaut werden. Es gab ein Ausschreibungsverfahren und das Konsortium Noriant erhielt den Auftrag. Nach einem Referendum wurde dem Viadukt eine Absage erteilt.
Stattdessen sollte ein Tunnelprojekt realisiert werden. Die Flämische Regierung verzichtete auf eine Neuausschreibung und hielt an Noriant als Bauherrn fest. Das ist laut EU-Recht nicht zulässig. Nach dem Nein aus Brüssel kommt jetzt eine hohe Schadenersatzforderung auf Flandern zu.
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