Ebola ist kein anerkannter Asylgrund. Das hat der Rat für Rechtsstreitigkeiten mit Ausländern entschieden und damit die Berufung von einem Mann aus Guinea verworfen, der in Belgien Asyl beantragt hatte.
Als Grund hatte er zuerst politische Verfolgung genannt. Die Behörden lehnten seinen Antrag ab.
Zwei Monate später ging er in Berufung. Diesmal begründete er seinen Antrag mit der Ebola-Epidemie in seiner Heimat.
Der Rat sieht darin keinen Asylgrund.
rtbf/b/sh - Bild: Pascal Guyot/AFP