2 Kommentare

  1. "Sie besetzen ein ehemaliges Altersheim in Molenbeek und fordern vom belgischen Staat ein Aufenthaltsrecht".

    Bei allem Verständnis für die Armutsflüchtlinge, so geht es nicht. Wenn der Staat sich erpressen lässt, dann wird das Asylrecht zur Makulatur. Dann kann man die Asylverfahren gleich einstellen und allen Flüchtlingen ein Aufenthaltsrecht einräumen. Das wäre dann gerechter und preiswerter. Räumen lassen möchte Frau Schepmans aus Brüssel-Molenbeek das besetzte Haus nicht. Und ich dachte, nur eine linksgrüne Bürgermeisterin aus Berlin- Kreuzberg wäre unfähig.

  2. Auf die Gefahr hin, mich zum wiederholten Male zu wiederholen: Einmal ordnen bitte. Asylverfahren dienen dazu, zu prüfen, ob gemäß Genfer Flüchtlingskonvention die darin sehr (oder: zu) eng definierte Schutzbefürtigkeit vorliegt und somit Asyl gewährt werden kann - und somit: muss. Armut spielt in den Definition der Konvention keine Rolle sondern, sehr grob gesprochen: Krieg, Gewalt, Verfolgung, Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Geschlecht oder Glauben.

    Armutsflüchtlinge, insofern wir diesen schrecklichen (und juristisch ungedeckten) Begriff überhaupt nutzen wollen, haben mit Asyl erst einmal nichts zu tun. Man mag das bedauern, aber - Stand heute - ist das so. Wer also vor Armut flieht, um womöglich hier Arbeit zu suchen, ist weder Flüchtling noch Asylbewerber, sondern allenfalls Migrant.

    Papierlos kann wiederum jeder sein, sollte aber niemand.

    Was schließlich Ihren Kommentar zu Monika Herrmann betrifft: Meist ist die Analyse so kurz wie die Ausgangslage komplex. Das gilt auch für Kreuzberg ...