Die Föderalregierung lockert die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorruhestandsregelungen. Auch die Bestimmungen bei der Anwendung von Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit werden abgeändert.
Arbeitsminister Kris Peeters hatte mehrere Abänderungsvorschläge auf den Tisch gelegt. Diese wurden jetzt vom Kernkabinett gutgeheißen. Nun werden die Texte den Gewerkschaften und Arbeitgebern vorgelegt.
Im Kern will Kris Peeters die geplante Pensionsreform langsamer umsetzen. So sollen Mitarbeiter eines Unternehmen, das eine Umstrukturierung erlebt, erst ab dem Jahr 2020 mit 60 Jahren in den Vorruhestand gehen können. Arbeitslose Jugendliche unter 21 Jahren, die kein Diplom haben, behalten übergangsweise ein Anrecht auf Wartegeld.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Betroffenen ab dem 1. Januar keine Unterstützung mehr bekommen.
vrt/jp - Bild: Nicolas Lambert (belga)