Vor Gericht laufen drei Verfahren in der Sache Böel. Zum einen zweifelt Jacques Boël die Vaterschaft von Delphine an. Zum anderen will auch Delphine vor Gericht erzwingen, dass Jacques die Vaterschaft aberkannt wird. Erst dann kann sie nämlich ein Verfahren gegen König Albert einleiten, von dem sie behauptet, er sei ihr leiblicher Vater.
Das Problem: Für das Brüsseler Gericht Erster Instanz ist das Gesuch von Jacques Boël längst verjährt. Im Verfahren Delphine gegen Jacques sehen die Richter andere Probleme.
Da wäre zuerst der sogenannte "Statusbesitz": Weil Delphine den Namen Boël trägt, in dem Hause aufgewachsen ist und zwischen Jacques und Delphine über Jahre ein gewöhnliches Vater-Tochter-Verhältnis bestand, gilt das von Rechtswegen erstmal als Vaterschaftsbestätigung. In der Frage hat das Brüsseler Gericht jetzt die Verfassungsrichter eingeschaltet: Sie sollen klären, ob der "Statusbesitz" nicht dem Grundrecht eines jeden im Wege steht, zu erfahren, wer seine richtigen Eltern sind.
Es gibt aber noch ein weiteres Problem: Eine Vaterschaftsklage kann man in Belgien eigentlich nur bis zum 22. Lebensjahr erheben oder innerhalb eines Jahres, nachdem man erfahren hat, dass die Eltern möglicherweise nicht die leiblichen sind. Beide Voraussetzungen werden im Fall Boël nicht erfüllt. Auch hier sollen die Verfassungsrichter den genauen Sachverhalt klären.
Erst wenn die juristischen Unklarheiten aus dem Weg geräumt wurden, wird das Zivilgericht wieder über die Vaterschaft von Jacques Boël beraten können. Erkennt das Brüsseler Gericht am Ende die Vaterschaft ab, dann ist der Weg tatsächlich frei für das Verfahren gegen Albert II.
Im September sah alles noch viel einfacher aus: Delphines Anwälte hatten dem Gericht einen DNA-Test vorgelegt, der beweisen soll, dass ihre Mandantin nicht die Tochter von Jacques Boël sein kann. Jetzt steuert alles auf ein kompliziertes Verfahren hin. Und die Klägerin hat derzeit nicht die besten Karten.
Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)