Nach diesen Plänen müssen die Finanzbehörden künftig vor der Einsichtnahme eines Bankkontos die Erlaubnis dazu bei einem Vermittlungsdienst einholen. Die Behördenleiter lehnen dies mit der Begründung ab, der Vermittlungsdienst sei nach politischem Proporz zusammengestellt. Dadurch sei die Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Der Leiter der besonderen Steuerinspektion in Gent, Anthonissen, sagte der Wirtschaftszeitung "De Tijd", dass der Vermittlungsdienst zu entscheiden habe, wessen Bankkonto die Steuerbehörden einsehen dürfen, sei fatal.
b/sh