Etwa 17.000 junge Arbeitslose verlieren im Januar voraussichtlich ihren Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Diese finanzielle Unterstützung konnte bisher in Anspruch nehmen, wer ein Jahr nach dem Ende von Schule oder Ausbildung keinen Arbeitsplatz gefunden hat. Die Föderalregierung unter Elio Di Rupo hatte diese Form der Eingliederungshilfe eingeführt.
Ursprünglich war sie unbefristet, später baute die Regierung eine Höchstdauer von drei Jahren ein. Diese Frist läuft mit Beginn des neuen Jahres aus. Wer bis dahin nicht genügend Berufserfahrung nachweisen kann, verliert seinen Anspruch.
Der neue Arbeitsminister Kris Peeters gestaltet die Bedingungen für Eingliederungshilfe noch strenger: Antragsteller unter 21 müssen ein Zeugnis oder Diplom vorweisen. Die Altersobergrenze wird von 30 auf 25 Jahre heruntergesetzt.
vrt/sh