Justizminister Koen Geens will Justizverfahren vereinfachen und verkürzen. Wer ohne schwerwiegenden Grund seinem eigenen Prozess fern bleibt, soll künftig kein Recht mehr auf Einspruch haben. Damit konnten Prozessbeteiligte bisher einen neues Verfahren anstrengen, auch wenn sie selbst nicht vor Gericht erschienen waren.
Schwerwiegende Gründe für das Fernbleiben vor Gericht sind nach den Vorstellungen Geens' Krankheit, das Nichterhalten der Vorladung oder das Absitzen einer Haftstrafe im Ausland. Die Möglichkeit, vor einer höheren Instanz in Berufung zu gehen, bleibt aber bestehen.
Im vergangenen Monat hatten sich die Generalstaatsanwälte darüber beschwert, dass die Einspruchsverfahren missbraucht werden, um Prozesse in die Länge zu ziehen. Dadurch steigt das Risiko der Verjährung.
vrt/sh - Bild: Bruno Fahy (belga)