Der Gesetzesvorschlag unterscheidet sich anscheinend nur in Details von dem vor einigen Wochen bereits vorgelegten Entwurf. Durch das Einstellen von Schein-Selbstständigen versuchen Arbeitgeber kostengünstig Arbeitskräfte zu verpflichten. Der Umfang des Phänomens der Schein-Selbstständigkeit im Lande ist nur schwer einzuschätzen. Aus diesem Grund hat die Regierung jetzt beschlossen, 4 allgemeine juristische Kriterien festzulegen, nach denen zukünftig beurteilt werden kann, ob ein Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis oder als Selbstständiger erwerbstätig ist.
Ministerrat einigt sich auf Kriterien Einstufung von Schein-Selbständigen
Der Ministerrat der belgischen Regierung hat sich heute auf Kriterien zur Einstufung von Schein-Selbstständigen geeinigt.