Bürger klagten über ungerechte Beurteilung oder Behandlung, Passivität, unangepasstes Auftreten oder Übergriffe.
Von den rund 2.300 Klagen wurden 15 Prozent als stichhaltig erachtet, bei 85 Prozent befand das Comitee P, dass es keinen Anlass zur Klage gab.
In 185 Fällen leitete das Comitee P selbst Untersuchungen ein.
In 164 Fällen wurden Polizisten von einem Straf- oder Zivilgericht verurteilt, die Hälfte davon betraf Verkehrsübertretungen wie überhöhte Geschwindigkeit, Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer. Diese Übertretungen seien alle außerhalb der Dienstzeit erfolgt, heißt es dazu im Jahresbericht des Comitee P.
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