Nach Informationen der Tageszeitung "Le Soir" wollen Finanzminister Didier Reynders und der zuständige Staatssekretär für Betrugsbekämpfung heute einen entsprechenden Gesetzesvorschlag im Parlament vorstellen.
Demnach soll die Steuerverwaltung künftig im Verdachtsfall direkten Zugriff auf Bankdaten bekommen. Staatssekretär Clerfayt betont aber, dass die Finanzverwaltung jetzt nicht systematisch alle Bankkonten einsehen dürfe. Es müsse einen Anfangsverdacht geben, und der müsse greifbar und nachvollziehbar sein. In einer ersten Phase würde der Steuerpflichtige darum gebeten, seine Verhältnisse offen zu legen. Erst, wenn er eine Antwort schuldig bleibe, könnte die Prozedur gestartet werden.
Bislang war es so, dass die Steuerverwaltung keinen Einblick in die Bankkonten der Steuerpflichtigen bekam. Es bedurfte einer gerichtlichen Prozedur: Die Staatsanwaltschaft oder ein Untersuchungsrichter mussten grünes Licht geben.
Roger Pint