Patienten seiner Praxis müssen zahlen, falls sie einen Termin weniger als 24 Stunden im Voraus absagen.
Der Antwerpener war zu einer vierstündigen Behandlung vier Mal nicht erschienen. Der Zahnarzt hatte die Rückerstattung der gesamten Behandlungskosten in Höhe von mehreren tausend Euro gefordert. Das Gericht brummte aber dem Patienten eine Schadensvergütung von 720 Euro auf.
belga/km