Die Ermittlungen der Justiz zur Aufklärung der vermuteten Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche und einer angeblichen Verschleierung der Angelegenheit können fortgesetzt werden. Dies hat die Brüsseler Anklagekammer am Mittwoch entschieden.
Im Oktober 2012 war bekannt geworden, dass mehrere Anklageschriften verschwunden waren. Die Verantwortung für das Verschwinden der Strafakten im Rahmen der sogenannten "Operation Kelch" war unter anderem einer Raumpflegerin untergeschoben worden. Der Verlust war erst bemerkt worden, als ein neuer Untersuchungsrichter die Ermittlungen übernahm.
Durch eine höchstrichterliche Entscheidung mussten die Nachforschungen zunächst ausgesetzt werden. Die Anklagekammer entschied am Mittwoch anders. Die Ermittlungsakten des zuständigen Untersuchungsrichters seien der Föderalen Staatsanwaltschaft übermittelt worden. Diese muss nun über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit entscheiden.
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