Die Passagiere haben wohl den Schreck ihres Lebens bekommen, als sie aus dem Fenster blickten und das Kampfflugzeug direkt neben ihrer Maschine gesehen haben, berichtet die Zeitung "Het Laatste Nieuws" am Dienstag. Es geht um einen Flug Ende Juni von Lanzarote nach Brüssel.
Die französische Luftraumüberwachung hatte ungefähr auf der Höhe von Nantes versucht, mit dem Flugzeug von Brussels Airlines Kontakt aufzunehmen. Weil sich aber nach knapp zehn Minuten und mehrmaligem Versuch noch immer kein Kontakt herstellen ließ, hat die Behörde mit dem schlimmsten gerechnet – dass sich möglicherweise ein Terrorist im Cockpit befindet.
Deswegen habe die Franzosen sofort ihre Luftbereitschaft alarmiert und einen Rafale-Kampfjet losgeschickt. Nach wenigen Minuten waren die Luftstreitkräfte vor Ort und haben sich ein Bild der Lage verschafft. Dafür gibt es in der internationalen Luftfahrt ganz genaue Regeln der Kontaktaufnahme. Es war also schnell klar, dass sich kein Terrorist an Bord befand.
Und die Ursache des Problems war auch schnell gefunden: Der Pilot war dabei, ein Nickerchen zu halten. Aus Sicherheitsgründen hat die Rafale das Brussels Airlines-Flugzeug dann noch bis zur belgischen Grenze – also in der Luft – begleitet.
Dürfen Piloten an Bord schlafen?
Unter gewissen Umständen darf ein Pilot im Cockpit ein Nickerchen halten. Natürlich nicht beim Start oder bei der Landung, oder wenn auf der Flugroute schwere Turbulenzen erwartet werden. Wenn der Flug aber ruhig und normal verläuft, dann darf der Pilot für maximal 40 Minuten die Augen schließen – natürlich nicht bei jedem seiner Flüge. Das ist alles genau in internationalen Flugregeln festgehalten.
Allerdings darf der Pilot während des Nickerchens seinen Platz nicht verlassen und – ganz wichtig – der Copilot muss natürlich übernehmen und seinen Kollegen im Problemfall sofort wecken. Einige gehen jetzt davon aus, dass auch der Copilot eingeschlafen sein könnte. Das hat die belgische Fluggesellschaft Brussels Airlines aber aufs Schärfste zurückgewiesen.
Der Copilot habe sich durch die Funksprüche nicht angesprochen gefühlt, erklärte eine Sprecherin der Fluggesellschaft. Und zwar, weil Brussels Airlines an dem Tag einen Charterflug für einen belgischen Reiseveranstalter durchführte und der Flug keine klassischer Brussels Airlines-Flug war, für den die Luftraumüberwachung ihn aber gehalten hat. So sei diese Verwirrung entstanden.
Sowohl die belgische Luftfahrtbehörde als auch die französische haben den Vorfall gründlich geprüft. Die Ermittlungen seien abgeschlossen und es sei kein grober Fehler festgestellt worden, so die Sprecherin der Generaldirektion Luftfahrt im Verkehrsministerium. Mit Konsequenzen ist derzeit also wohl nicht zu rechnen.
Luftbereitschaft
Auch in Belgien stehen seit den Anschlägen vom 11. September rund um die Uhr zwei F16-Kampflugzeuge für solche Überprüfungsmissionen bereit. Innerhalb von zwei Minuten nach dem Notruf müssen die Kampfjets in der Luft sein. Sie führen dieselbe Überprüfung durch wie die französischen Kollegen im Fall des Brussels Airlines-Flugs.
Und im größten Notfall (also wenn tatsächlich ein Terrorist an Bord wäre, der die Maschine gekapert hätte) kann das Verteidigungsministerium zu drastischen Maßnahmen greifen - bis hin zum Abschuss.
Bild: BELGA