Die Lehrerin hatte bereits seit zweieinhalb Jahren mit Kopftuch gearbeitet, als die Schulleitung sie aufforderte, dieses abzulegen. In erster Instanz gab das Gericht der Schulleitung Recht und verwies auf ein Dekret zur Neutralität der Französischen Gemeinschaft.
Nach dem jüngsten Urteil hat die Stadt Charleroi jetzt gut eine Woche Zeit, um die Lehrerin in den Dienst zurückzunehmen.
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