Hintergrund ist ein Beschluss des flämischen Rates für das Unterrichtswesen. Nach Ansicht des Auditors darf eine gesellschaftspolitische Entscheidung von der Tragweite nur durch das Flämische Parlament getroffen werden. Zudem verletze das Verbot zum Tragen des Kopftuches an Sekundarschulen das Prinzip der Religionsfreiheit. Daher schlägt der Auditor beim Staatsrat vor, dass sich der Verfassungsgerichtshof der Thematik annehmen solle und das Kopftuchverbot bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werde.
belga/mh