Das Lütticher Strafgericht hat am Dienstag mehrere Wahlhelfer zu Geldstrafen von 300 Euro verurteilt. Die Personen waren am Wahlsonntag als Beisitzer verpflichtet worden, waren aber nicht erschienen oder zu spät gekommen.
Für die "Nichteinhaltung der staatsbürgerlichen Pflichten" müssen sie nun 300 Euro Bußgeld zahlen oder hilfsweise acht Tage ins Gefängnis.
Mehrere hundert Personen riskieren eine solche Verurteilung im Lütticher Raum. In den nächsten Wochen werden sich weitere Angeklagte verantworten müssen.
belga/cd - Bild: BRF