Die Anklagekammer von Lüttich hat den Fall des wallonischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Van Cauwenberghe an den Appellationshof von Lüttich verwiesen. Van Cauwenberghe muss sich wegen Interessensvermischung verantworten.
Konkret geht es um die Anschaffung von Mobiliar für sein Kabinett während seiner Zeit als Ministerpräsident.
Das Regionalparlament in Namur hatte im April die Immunität Van Cauwenberghes aufgehoben. In fünf weiteren Verdachtsfällen kam es jedoch nicht zur Anklage.
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