Einzelhändler haben von diesem Mittwoch an das Recht, den Kassenbetrag auf den nächsten vollen Zehn-Cent beziehungsweise Fünf-Cent-Betrag auf- oder abzurunden. Damit sollen ein- und zwei-Cent-Münzen verdrängt werden.
Geschäfte, die von dem Rundungsrecht Gebrauch machen, sind in Kürze an einem Zeichen an der Ladentüre erkennbar. Die Preise von bestimmten Produkten sind vom Auf- und Abrunden ausgenommen. Das gilt zum Beispiel für Medikamente.
In zwei Jahren sollen die Ein- und Zwei-Cent-Stücke ganz abgeschafft werden. Voraussetzung ist, dass das Rundungsverfahren gut angenommen wird.
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