Es handelt sich um gewährte Steuervorteile, die die europäische Wettbewerbskommission im November 2007 als ungerechtfertigte Staatshilfe bezeichnet hat. Der Handeslkonzern war gegen die Aufforderung zur Rückzahlung in Berufung gegangen. Nach Angaben der Zeitung jedoch wurde dem belgischen Fiskus bestätigt, dass er das Recht habe, die Steuerschulden einzufordern. Das Finanzamt habe darauf bislang aber verzichtet, weil es fürchtete, Carrefour werde sich vom belgischen Markt zurückziehen. Am Dienstag hatte Carrefour die Schließung von 21 Warenhäusern in Belgien bis zum Sommer angekündigt. 1.700 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz. Aus Protest werden alle Großkaufhäuser der Kette morgen bestreikt.
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