Ab diesem Mittwoch, 1. Oktober, müssen Haushaltshilfen beim Landesamt für Soziale Sicherheit angemeldet werden. Betroffen sind alle Tätigkeiten wie Putzen, Streichen oder Gartenarbeit. Die neue Regel gilt auch bei geringer Beschäftigung. Haushalte, die Hilfen beschäftigen, müssen sich als Arbeitgeber registrieren lassen und Versicherungsbeiträge abführen. Die Anmeldung beim Amt kann via Internet erfolgen.
Einige Tätigkeiten sind von der neuen Regel ausgenommen. Dazu zählen Babysitten oder das Erledigen von Botengängen, vorausgesetzt der Beschäftigte arbeitet nicht mehr als acht Stunden in der Woche insgesamt.
Die neue Regelung soll Haushaltshilfen dieselbe soziale Absicherung ermöglichen wie anderen Angestellten.
rtbf/vrt/sh - Archivbild: BRF Fernsehen