3 Kommentare

  1. Das Leben zu schützen ist die höchste Aufgabe der Gesetzgebung.
    Strafvollzug soll einem Menschen helfen, sich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können.
    Einem Inhaftierten eine Therapie zu verweigern, die Grundvoraussetzung für seine Wiedereingliederung ist, wird aufgewogen gegen das Recht auf Leben. Wer sind diese Richter, die sich als Herren über Leben und Tod aufführen?
    Wohin führt das? Was kann alles aufgewogen werden gegen den Schutz des Lebens?

  2. Frau Schade, Sie scheinen das Konzept der Euthanasie völlig missverstanden zu haben: Es sind nicht die Richter, die über Tod oder Leben entscheiden (in Belgien gibt es keine Todesstrafe), sondern der Antragsteller/Inhaftierte selbst!

    Und wer sind Sie, über anderer Menschen Leben richten zu wollen, mit ihrer Auffassung , dass "Leben" (was ist lebenswert?) unter allen Umständen bewahrt werden muss, selbst wenn die betroffene Person des Lebens müde ist, und selbst frei darüber entscheiden möchte, es zu beenden?

  3. Ausnahmsweise mal mit Ihnen einverstanden, Herr Hezel. Der Tod, den sollte man bekommen - in diesem Fall - wenn man ihn sich wünscht! Ja, Frau Schade, das Leben und die Natur sind das Höchste, das es überhaupt gibt. Aber wir treten diese bereits so sehr mit Händen und Füssen, daß der Freitod eine wahre... göttliche Gabe ist.