Der Richter in Tournai sprach die Gesellschaft am Morgen von jeder Verantwortung frei. Fluxys habe nicht wissen können, dass es in der unterirdischen Gasleitung ein Leck gegeben habe. Der Richter folgt damit nicht den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem Gasbetreiber Nachlässigkeit vorgeworfen.
Fluxys reagierte zufrieden über den Freispruch. Die anwesenden Zivilparteien waren enttäuscht und kommentierten das Urteil als unverständlich. Im Gerichtssaal waren mehrere hundert Familienangehörige der Opfer des Unglücks anwesend.
Am 30. Juli 2004 war in der Industriezone von Ghislenghien eine Gasleitung explodiert. 24 Menschen kamen ums Leben.
rtbf/belga/jp