3 Kommentare

  1. Und wie geht das, der ausländische Arbeitnehmer ist hier in Belgien, bezahlt angeblich oder auch wirklich in seinem Heimatland
    in die Sozialkasse ein, und bezieht hier in Belgien aus den belgischen Kasse alle Vergütungen, und das soll das europäische Gesetzt sein !!

  2. Sehr geehrter Herr Mauel,

    dieser Fall tritt dann ein, wenn ein ausländisches Unternehmen einen Mitarbeiter nach Belgien schickt, um hier einen bestimmten Auftrag zu erledigen. Dann führt der Arbeitnehmer eine Dienstleistung in Belgien aus (arbeitet also in Belgien), bleibt aber weiterhin Beschäftigter der ausländischen Firma, so dass die Sozialversicherung weiterhin Sache des Heimatlandes ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Olivier Krickel

  3. Hallo Olivier. So ist es zwar richtig, das die Kasse zahlt welche auch die Beiträge kassiert, nur der Stein des Anstoßes ist
    das bei diesem System ausländische Firmen Arbeiten billiger anbieten können wie belgische Unternehmen da in vielen Länder
    die sozialen Beiträge aber auch die Leistungen niedriger sind als in Belgien.