Die EU-Kommission droht Belgien mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Hintergrund ist ein belgisches Gesetz zur Bekämpfung von Sozialmissbrauch. Vermuten die Behörden einen Sozialbetrug, dürfen sie laut Gesetz ausländische Arbeitnehmer dazu zwingen, in die belgische Sozialversicherung einzuzahlen auch wenn der Arbeitnehmer bereits in seinem Heimatland in die Sozialkassen einzahlt.
Dies ist nach Meinung der Kommission nicht mit EU-Recht vereinbar. Zwar unterstütze die Kommission den Kampf gegen Sozialbetrug. Allerdings dürften einzelne Mitgliedsstaaten keine einseitigen Maßnahmen ergreifen. Daher fordert die Kommission, dass Belgien seine Gesetz innerhalb von zwei Monaten entsprechend ändert.
In der künftigen EU-Kommission wird mit Marianne Thyssen eine Belgierin für diesen Bereich zuständig.
vrt/okr
Und wie geht das, der ausländische Arbeitnehmer ist hier in Belgien, bezahlt angeblich oder auch wirklich in seinem Heimatland
in die Sozialkasse ein, und bezieht hier in Belgien aus den belgischen Kasse alle Vergütungen, und das soll das europäische Gesetzt sein !!
Sehr geehrter Herr Mauel,
dieser Fall tritt dann ein, wenn ein ausländisches Unternehmen einen Mitarbeiter nach Belgien schickt, um hier einen bestimmten Auftrag zu erledigen. Dann führt der Arbeitnehmer eine Dienstleistung in Belgien aus (arbeitet also in Belgien), bleibt aber weiterhin Beschäftigter der ausländischen Firma, so dass die Sozialversicherung weiterhin Sache des Heimatlandes ist.
Mit freundlichen Grüßen
Olivier Krickel
Hallo Olivier. So ist es zwar richtig, das die Kasse zahlt welche auch die Beiträge kassiert, nur der Stein des Anstoßes ist
das bei diesem System ausländische Firmen Arbeiten billiger anbieten können wie belgische Unternehmen da in vielen Länder
die sozialen Beiträge aber auch die Leistungen niedriger sind als in Belgien.