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Vaterschaftsklage gegen Albert II. vor Gericht verhandelt

23.09.201418:36
Delphine Boël am Dienstagmorgen in Brüssel. Sie kämpft seit einem Jahr vor Gericht darum, als Tochter von Albert II. anerkannt zu werden
Delphine Boël am Dienstagmorgen in Brüssel. Sie kämpft seit einem Jahr vor Gericht darum, als Tochter von Albert II. anerkannt zu werden

Inzwischen steht dank DNA-Probe fest: Jacques Boël ist nicht der leibliche Vater von Delphine. Albert II. streitet die Vaterschaft aber weiter ab. Die Akte droht zum langwierigen und komplizierten Gerichtsverfahren zu werden.

Delphine Boël hat am Dienstagmorgen geschwiegen, als sie das Gerichtsgebäude in Brüssel betrat. Auch der Anwalt der Gegenpartei, Alain Berenboom, der Rechtsbeistand von König Albert, wollte keine Angaben machen.

Die Verhandlung fand hinter geschlossenen Türen statt. Stundenlang haben die Plädoyers gedauert. Und es wird wohl auch noch einige Zeit dauern, bis das Gericht entscheidet. Denn das Verfahren ist kompliziert.

Nach belgischem Recht kann niemand gleichzeitig zwei Väter haben. Als erster Schritt muss also die Vaterschaft von Jacques Boël aberkannt werden. Der DNA-Test, dem der Geschäftsmann zugestimmt hatte, soll negativ ausgefallen sein. Sprich: Die Probe soll beweisen, dass er nicht der Erzeuger von Delphine ist. Das Gericht muss den DNA-Test anerkennen, bevor die gerichtliche Suche nach dem richtigen Vater überhaupt starten kann.

In einem nächsten Schritt muss Delphine Boël dem Gericht beweisen, warum sie davon ausgeht, dass ausgerechnet König Albert – und kein anderer Mann – ihr leiblicher Vater ist. Ein paar Briefe ihrer Mutter über die außereheliche Liaison mit dem damaligen Prinzen von Lüttich und gemeinsame Fotos können zwar Indizien sein, werden als stichhaltige Beweise aber wahrscheinlich nicht reichen. Es könnte also noch lange dauern, bevor das Gericht einem DNA-Test zustimmt.

Offenbar pocht der Palast auf Verjährung. Die Vaterschaft könne man nur bis zum Erreichen des 22. Lebensjahres anfechten oder innerhalb eines Jahres nachdem man von den veränderten Umständen erfahren habe. Beide Fristen sind im Fall Boël längst verstrichen. Allerdings konnte sie das Gerichtsverfahren gegen Albert erst starten, nachdem er als regierender König abgedankt hatte. Das belgische Staatsoberhaupt ist während seiner Amtszeit nämlich von Rechts wegen unantastbar.

Ein Zwang zu einem Gen-Test besteht nicht. Möglich wäre aber, dass das Gericht über eine stillschweigende Anerkennung entscheidet.

Die Polemik um Delphine Boël ist nicht neu. Erste Gerüchte über die angebliche uneheliche Tochter von König Albert tauchen im Oktober 1999 auf. Dass die Ehe des damaligen Prinzen Albert mit seiner Frau Paola in den 1960er Jahren zerrüttet gewesen sein soll, gilt als offenes Geheimnis. Die schöne Paola galt als unzähmbare Party-Prinzessin. Auch Albert, Porschefahrer und Liebhaber schöner Frauen, ging eigene Wege.

Ist Delphine Boël das Ergebnis einer langjährigen Affäre mit Sybille de Sélys Longchamps? Die Antwort ist weiter ungewiss. Sicher ist nur: Fortsetzung folgt.

Bild: Nicolas Maeterlinck/BELGA

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