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Haushaltshilfen werden sozialversicherungpflichtig

23.09.201412:30
Für Hausarbeiten wie Putzen wurde das System der Dienstleistungsschecks eingeführt
Putzen hält jung (Foto: BRF)

Putzen, Streichen oder Gartenarbeit: Wer Haushaltshilfen beschäftigt, muss sich als Arbeitgeber registrieren lassen. Babysitten oder Botengänge in kleinerem Umfang sind ausgenommen.

Ab dem 1. Oktober müssen Haushaltshilfen grundsätzlich bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Betroffen sind alle Tätigkeiten, die mit körperlicher Arbeit zu tun haben, wie Putzen, Streichen oder Gartenarbeit. Die neue Regel gilt auch bei geringer Beschäftigung.

Ausgenommen sind Beschäftigungen per Dienstleistungsscheck. Auch Babysitten oder das Erledigen von Botengängen fällt nicht unter die neue Vorschrift, vorausgesetzt der Beschäftigungsumfang übersteigt acht Stunden in der Woche nicht.

Wer Haushaltshilfen beschäftigt, muss sich künftig beim Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) als Arbeitgeber registrieren lassen und die Beiträge zur sozialen Sicherheit abführen sowie eine Unfallversicherung abschließen.

belga/sh - Illustrationsbild: BRF Fernsehen

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