Das Zivilgericht von Brüssel verhandelt am Dienstag über die Vaterschaftsklage gegen Albert II. Seit über einem Jahr kämpft Delphine Boël vor Gericht um die Anerkennung als Tochter des ehemaligen Königs. Sie verlangt unter anderem, dass Albert sich einem DNA-Test unterzieht. Medienberichten zufolge soll inzwischen feststehen, dass Jacques Boël nicht der Vater von Delphine ist. Das Gericht wird sich zum Auftakt der Verhandlung mit diesem ersten DNA-Test befassen. Bei der Anhörung sollen die Parteien ihre Plädoyers vortragen.
Das Medieninteresse dürfte besonders groß sein, wenn die zwölfte Kammer des Zivilgerichts von Brüssel zusammenkommt. Allerdings ist noch unklar, ob überhaupt Publikum zu der Sitzung zugelassen wird. Die Anwälte von Delphine Boël wollen jedenfalls alles dafür tun, dass die Verhandlung nicht wie geplant hinter verschlossenen Türen stattfindet.
Jacques Boël und Albert II. werden aller Voraussicht nach nicht anwesend sein, sie werden durch ihre Anwälte vertreten. Laut Medienberichten soll ein erster DNA-Test beweisen, dass Jacques Boël nicht der Vater von Delphine ist. Damit wird sich das Gericht am Dienstag befassen. Denn die Vaterschaft muss erst aberkannt werden, bevor die gerichtliche Suche nach dem richtigen Vater, also dem Erzeuger, starten kann.
Delphine Boël will einen Vaterschaftstest für König Albert erzwingen, möglicherweise wird das Gericht sich aber erst bei einer späteren Sitzung damit befassen. Boël behauptet, die uneheliche Tochter von Albert zu sein. Sie sei 1968 aus der langjährigen Affäre zwischen ihrer Mutter, Sybille de Sélys Lognchamps, und dem ehemaligen Prinzen von Lüttich entstanden. Albert II. hat die Vaterschaft stets abgestritten. Jetzt, wo er nicht mehr regierender König ist, könnte das Gericht tatsächlich einen DNA-Test anordnen.
Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)