Die Unterhändler bei den föderalen Regierungsverhandlungen erwägen eine Aktivierung des Söldnergesetzes. Es verbietet eine Teilnahme an Kämpfen im Ausland. So würde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Syrienkämpfer, die nach Belgien zurückkehren, festzunehmen und mit Haftstrafen zu belegen.
Das Söldnergesetz besteht seit 1979, wurde jedoch nie in Kraft gesetzt. Die Initiative, dies jetzt zu tun, kommt von der N-VA. Nach ihren Angaben kämpfen derzeit rund 350 Belgier im syrischen Bürgerkrieg. 70 sind bislang zurückgekehrt. Sie stehen unter Beobachtung, werden ansonsten aber nicht bestraft.
In zwei Wochen beginnt in Antwerpen ein bedeutender Terrorismusprozess. Angeklagt sind 46 Mitglieder der islamistischen Vereinigung Sharia4Belgium. Sie solle belgische Jugendliche für den bewaffneten Kampf in Syrien angeworben haben. Sie stehen auf Grundlage des Anti-Terrorgesetzes vor Gericht.
vrt/jp - Foto: Nicolas Maeterlinck (belga)