Arbeitnehmer von 52 Jahren oder jünger, die mit einer Überbrückungspension frühzeitig in Rente geschickt werden, kommen den Arbeitgebern künftig teuer zu stehen. Um Überbrückungspension weniger attraktiv zu gestalten, werden die Arbeitgeberlasten um 25 Prozent angehoben. Die Maßnahme gilt aber nicht für Betreibe, die sich in Schwierigkeiten befinden oder die umstrukturieren.
vrt / rkr