Wie flämische Zeitungen heute melden, wird ein Verstoß gegen die in Belgien geltende Wahlpflicht vor Gericht nicht prioritär behandelt. Seit 2003 sind offenbar keine Bußgelder mehr verhängt worden.
Wer unentschuldigt einer Wahl fernbleibt, dem droht laut Gesetz eine Geldstrafe zwischen fünf und 1.000 Euro. Bei den letzten Föderalwahlen 2007 waren mehr als 630.000 wahlberechtigte Bürger ihrer Pflicht nicht nachgekommen.
belga/as/jp