Der Mann, der 2010 während einer Gerichtsverhandlung in Brüssel eine Friedensrichterin und deren Greffier erschossen hatte, darf die psychiatrische Anstalt ohne Überwachung verlassen.
Der Mann war damals für nicht schuldfähig erklärt worden und musste seine Strafe in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung absitzen. Damals hatte er angegeben, er habe aus Rache gehandelt, weil die Richterin ihm den Zutritt zu seiner Privatwohnung untersagt hatte.
Nach Medienberichten war dem Mann bereits im vergangenen Jahr erlaubt worden, unter Begleitung die Anstalt zu verlassen, um eine Arbeit zu suchen. Seit Mai hat er regelmäßig ohne Aufsicht Freigang.
belga/cd