Ab diesem Montag, 1. September, nehmen landesweit die neuen Familiengerichte ihre Arbeit auf. Sie sind für alle familiären Streitfälle zuständig. Die Familiengerichte übernehmen die Aufgaben, die bisher die Jugendgerichte, die Gerichte Erster Instanz und die Friedensgerichte inne hatten. Außerdem wird eine einzige Familienakte für alle gerichtlichen Streitfälle innerhalb einer Familie angelegt.
Zu den familiären Angelegenheiten gehören unter anderem Vereinbarungen bei Scheidungen, Regelungen des Kinderunterhaltes und das Besuchsrecht.
Neu ist ab dem 1. September auch, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung die Partner nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen müssen, wenn sie seit mehr als sechs Monaten getrennt leben.
vrt/est