Nach heutigem Gesetz muss der Verlierer alle Anwaltskosten übernehmen. Ein neues Gesetz sieht vor, dass Behörden von dieser Regelung ausgenommen sind. Wann das neue Gesetz in Kraft treten soll, steht noch nicht fest. Der Königliche Erlass wurde noch nicht veröffentlicht.
Steuerfachleute sehen in der Änderung eine Diskriminierung. Bürger und Staat würden vor Gericht nicht mehr gleich behandelt. Die Experten gehen davon aus, dass das neue Gesetz schon bald vom Verfassungsgericht gekippt wird.
vrt/jp